Auf der Wache
Bei der Identitätsfeststellung bist du nur verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen, d.h.: Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsangabe (Arbeiterin, Angestellter, Studentin, Erwerbsloser). Kein Wort mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter, einfach: Gar nix!
Keine Angaben zur Sache. Falle nicht auf Psychokisten rein, weder auf die guten Onkels und Tanten, die ja volles Verständnis für dein Anliegen haben, noch auf die Brutalo-Bullen, die dir gleich die Fresse polieren wollen. Behalte die Übersicht und deinen Kopf unter Kontrolle. All die feinen taktischen Schachzüge, die dir durch den Kopf gehen, wie du die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen könntest – vergiss sie! Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich, auch wenn die Bullen dir erzählen, dass es zu deinem Vorteil gereiche, wenn du ihnen gegenüber Aussagen machen würdest.
Wenn du meinst, dir würden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nix zu tun hast – halt bitte trotzdem die Klappe. Denn was dich entlastet, kann jemand anderen belasten, wenn von zwei Verdächtigen einer ein Alibi hat, bleibt immer noch einer über! Wenn du meinst, du steckst schon so tief im Schlamassel, dass du lieber alles zugeben willst, damit du nicht so hart verknackt wirst, shut up your mouth! Erst nachdem dein(e) AnwältIn Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt, lässt sich eine gute Strategie festlegen. Wenn du erst mal gequatscht hast, nützt dir auch der/die beste AnwältIn kaum noch was. Außerdem reißt du womöglich unbeabsichtigt andere Leute mit rein. Und ein Argument für ganz Störrische: Ein Geständnis vorm Richtertisch zahlt sich immer mehr aus als bei den Bullen, wenn’s denn schon sein muss!
Nach der Festnahme hast du das Recht, zwei Telephongespräche zu führen. Nehme also 2 mal abgezählte 6 Cent mit. 50 Cent können die Bullen leider nicht wechseln und annehmen dürfen sie leider auch nicht, weil das ist dann Beamtenbestechung … Wenn PolizistInnen dir dieses Recht verweigern, nerv‘ sie, besteh‘ darauf und droh‘ mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, der ein Attest anfertigt. Nach der Freilassung einen weiteren Arzt aufsuchen, der ebenfalls Verletzungen attestiert. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei ED- (erkennungsdienstlicher) Behandlung (Fotos/Fingerabdrücke) lege sofort Widerspruch ein und lasse diesen protokollieren.