Wie gehts weiter?

Wie lange musst du bei den Bullen bleiben?

Zur Identitätsfeststellung
Wenn du keinen Ausweis dabei hast, höchstens zwölf Stunden.

Als Zeuge zur Vernehmung

Sofort nach der Identitätsfeststellung und der verweigerten Aussage (auch als Zeuge bei den Bullen dein gutes Recht!) musst du entlassen werden.

Als Verdächtiger einer Tat

Nach 48 Stunden, besser, bis Mitternacht des darauffolgenden Tages musst du entweder freigelassen worden sein oder einem Haftrichter vorgeführt werden.

Beim Haftrichter

Auch hier nur Angaben zur Person machen. Falls noch nicht geschehen, unbedingt weiterhin Kontaktaufnahme zu deinem/r AnwältIn oder deinen FreundInnen fordern. Wird Haftbefehl erlassen, lass die Beauftragung deines/r AnwältIn bzw. die Benachrichtigung von namentlich genannten anderen Personen protokollieren.

Wenn du wieder draußen bist

Melde dich unbedingt beim EA wieder an und bei deinem/r AnwältIn und dann kannst du dich hoffentlich verwöhnen lassen und relaxen. Nimmst du diese Verhaltensregeln in Kopf und Bauch auf, bist du gut gerüstet, um gegen die Staatswillkür die Nerven zu behalten.

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